TOP Ö 6.1: Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b Umsatzsteuergesetz - UStG) hier: Optionserklärung zur vorübergehenden weiteren Anwendung der alten Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung)