Satzung zur Verringerung der Zahl der bei der Wahl des Rates der Stadt Meckenheim zu wählenden Vertreter*innen gem. § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
Satzung zur Verringerung der Zahl der bei der Wahl des Rates der Stadt Meckenheim zu wählenden Vertreter*innen gem. § 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)